Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Solnur GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Solnur GmbH (nachfolgend „Vermittler“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Montageleistungen im Bereich Photovoltaik.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Solnur bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Solnur vermittelt selbstständige, rechtlich unabhängige Montageunternehmen oder Monteure (nachfolgend „Ausführungsunternehmen“) zur Durchführung von Montageleistungen an Photovoltaikanlagen.
Solnur führt selbst keine Montagen durch und tritt nicht als Werkunternehmer oder Subunternehmer auf.
Die Vermittlung erfolgt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Ausführungsunternehmen.
3. Vertragsverhältnis und Haftung
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Der Vertrag über die Ausführung der Montageleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Ausführungsunternehmen zustande. Zur Vereinfachung tritt Solnur in der Kommunikation auf.
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Solnur übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße, fristgerechte oder mangelfreie Ausführung der Montagearbeiten, noch für sonstige Schäden, die aus der Tätigkeit des Ausführungsunternehmens entstehen.
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Etwaige Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder Haftungsansprüche sind direkt gegenüber dem Ausführungsunternehmen geltend zu machen.
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Solnur haftet lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Vermittlung.
4. Auftragsbestätigung und Abrechnung
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Solnur erstellt zur administrativen Vereinfachung eine Auftragsbestätigung im eigenen Namen aber im Auftrag des vermittelten Ausführungsunternehmens.
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Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise enthalten sowohl:
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die Kosten des Ausführungsunternehmens für die Durchführung der Arbeiten,
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als auch eine Marge für die Vermittlungstätigkeit von Solnur.
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Der Auftraggeber erkennt an, dass die Auftragsbestätigung keine eigene Werk- oder Dienstleistungsverpflichtung von Solnur begründet.
5. Umgehungsverbot
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer von fünf (5) Jahren nach der erstmaligen Vermittlung,
keine direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen zu den durch Solnur vermittelten Ausführungsunternehmen aufzunehmen oder Aufträge zu erteilen,
die den Vermittlungsprozess von Solnur umgehen. -
Bei Verstößen gegen dieses Umgehungsverbot verpflichtet sich der Auftraggeber, an Solnur eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des jeweiligen Auftragswertes zu bezahlen, der ohne oder unter Umgehung von Solnur zustande gekommen ist.
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Solnur behält sich vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sofern der nachgewiesene Schaden höher ist.
6. Vergütung und Zahlung
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Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen.
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Die Rechnung kann von Solnur im Namen und auf Rechnung des Ausführungsunternehmens gestellt werden.
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Mit Begleichung der Rechnung erkennt der Auftraggeber die reine Vermittlungsrolle von Solnur an.
7. Datenschutz
Solnur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vermittlung und Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe erfolgt nur an das jeweils beauftragte Ausführungsunternehmen.
Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von Solnur.
8. Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Gerichtsstand ist der Sitz von Solnur, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.



